Dr. Käser & Dr. Bullinger

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere:
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Kündigungsschutzklagen,
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Entwurf, Prüfung und Abschluss von Arbeitsverträgen,
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Erstellung der Vorlage eines einheitlichen Arbeitsvertrags für Unternehmen,
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Regelungen für Datenschutz, Betriebsgeheimnisse, Verschwiegenheit,
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Entwurf und Prüfung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, Aktienoptionsplänen, Bonusmodellen und Tantiemevereinbarungen,
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Abmahnung und Widerspruch, Personalakte,
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(nachvertragliche) Wettbewerbsverbote,
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Entwurf, Verhandlung und Prüfung von Aufhebungsverträgen,
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Entwurf, Verhandlung und Prüfung von Sozialplänen,
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Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren, wie z.B. Kündigungsschutzprozessen und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten,
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Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
Unsere Kanzlei schult seit Jahren Arbeitgeber, aber auch Betriebsräte in arbeitsrechtlichen Fragen.
Bei der Kooperation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat liegt unsere Priorität auf dem Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen. Wir suchen (und finden) bei Meinungsverschiedenheiten Lösungen, die für beide Seiten Positives schaffen.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte, Beratung oder Vertretung zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwältin Dr. Alexandra Bullinger hält Schulungen im Arbeitsrecht und vertritt Arbeitgeber sowohl in individual- als auch in kollektivrechtlichen Streitigkeiten.
Sie entwirft neben den üblichen arbeitsrechtlichen Verträgen auch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.
Rechtsanwalt Ulrich Fehrenbach strebt eine möglichst frühzeitige Lösung arbeitsrechtlicher Fragen an, um teuren
gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Er gestaltet Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen und alle
bei Veränderung notwendigen Verträge.