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Baustelle

Bau- und Architektenrecht

Kein Bau ohne Au – oder die SIW-Norm: „So Isch´s Worde“

Wir beraten Architekten, Bauunternehmer, Bauträger, Makler, Bauherren und Käufer bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Rechte in diesem komplexen Rechtsgebiet, wie z.B.:

  • Bauvertrag, Bauträgervertrag,

  • Aufteilungen, Teilungserklärungen,

  • Durchsetzung von Werklohnforderungen, Architektenhonorar und Kaufpreisforderungen,

  • Gewährleistungsrechte,

  • Beweissicherungsverfahren

 

Wir sind seit mehr als 20 Jahren im Baurecht tätig. Dabei vertreten wir Bauträger, Generalunternehmer, aber auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, sei es bei der Vertragsgestaltung oder rechtlichen Durchsetzung von deren Rechten. Diese Kompetenz kommt Ihnen zugute!

Wichtiger Hinweis für Architekten:

Der BGH hat mit Urteil vom 16.02.2017 (Az. VII ZR 242/13) hat entschieden, dass der Architekt nicht in seinen AGB verlangen darf, dass ihm die Beseitigung eines Baumangels übertragen wird.
Entsprechende Verträge sollten Sie als Architekt dringend ändern lassen!                Als Bauherr verschafft Ihnen dieses Urteil bei der Mangelbeseitigung mehr Rechte!

Unser Team

Ihre Ansprechpartner

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info@kanzlei-kb.de | Tel.: 0711 23 999 0

Rechtsanwalt Dr. Hans-Martin Käser gründete unsere Kanzlei 1996 ausschließlich mit Mandanten aus den Bereichen Bau- und Architektenrecht. Seine besonderen Kenntnisse ermöglichen auch kreative Lösungen zur Vermeidung kostenträchtiger und ggf. nicht lösungsorientierter Auseinandersetzungen.

Sie wünschen mehr Informationen?

Wenden Sie sich direkt an mich! Rufen Sie an oder schreiben Sie mir.

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