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Euros

Berufshaftpflicht

Vermögensschadenshaftpflicht

Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare u. Unternehmensberater müssen Schadensersatz leisten, wenn sie Pflichten verletzen und dadurch einen Schaden verursachen.

Unsere Kanzlei vertritt und berät bereits seit mehr als 10 Jahren:

  • Steuerberater

  • Wirtschaftsprüfer

  • Rechtsanwälte

  • Notare und

  • Unternehmensberater

wenn diese von ihren Mandanten bzw. Kunden gerichtlich oder außergerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Wir sind stolz, dass unsere Erfolgsquote über die Jahre hinweg sehr erfreulich hoch ist und war. Selbst völlig aussichtslos erscheinende Fälle konnten erfolgreich verglichen und so im Interesse unserer Auftraggeber erledigt werden.

Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet, ihren Mandanten den sichersten Weg zur Erreichung der von diesen gewünschten Ziele aufzuzeigen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Geschieht dies nicht oder verletzen sie sonst ihre Pflichten, sind sie zum Ersatz der von ihnen verursachten Schäden verpflichtet. Z.B. haften Rechtsanwälte, wenn sie über Prozessrisiken oder (außer-) gerichtliche Handlungsmöglichkeiten nicht korrekt belehren oder Steuerberater, wenn sie ohne Auftrag Betriebsaufspaltungen beenden und vermeidbare Steuern verschulden. Zur Deckung solcher Schadensersatzansprüche müssen diese Berufsgruppen Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen unterhalten.

Das hört sich logisch an, ist aber im Alltag komplex!

Viele Mandanten haben eine Hemmschwelle, ihren (steuer-)rechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Berater in Anspruch zu nehmen. Zum einen besteht oft ein jahrelanges Vertrauens- und Kooperationsverhältnis. Zum anderen bedienen sich die Mandanten ja gerade deshalb eines Beraters, weil sie nicht über das erforderliche Fachwissen verfügen.

Die Berater wiederum weisen bei Fehlern oft die Verantwortung von sich und behaupten, diese liege bei Gericht, Finanzamt oder Bank. Gerne berufen sich die Berater auch darauf, dass der Mandant selbst bei Belehrung keine andere Gestaltung gewünscht hätte bzw. dass der Mandant sich bereits mit einer festen rechtlichen / wirtschaftlichen Meinung an sie gewendet habe.

Tatsächlich entlasten solche Ausführungen nicht: Der Mandant ist nach korrekter Sachverhaltsermittlung so zu belehren und zu beraten, dass er die Handlungsmöglichkeiten kennt und unter Berücksichtigung von Kosten, Chancen und Risiken eine Entscheidung treffen kann. Die Berater müssen den Mandanten auch Alternativen zu dem vom Mandanten angedachten Weg aufzeigen oder Lösungen außerhalb des aktuellen Themenkomplexes vorschlagen.

Unser Team

Ihr Ansprechpartner

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info@kanzlei-kb.de | Tel.: 0711 23 999 0

Rechtsanwältin Dr. Alexandra Bullinger verteidigt seit 2000 Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Unternehmensberater, die auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

 

Unsere Kooperationspartner sind mehrere große dt. Versicherungen.

Sie haben weitere Fragen? 

Wenden Sie sich direkt an mich! Rufen Sie an oder schreiben Sie mir.

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