<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" version="2.0"><channel><title><![CDATA[Dr. Käser und Dr. Bullinger]]></title><description><![CDATA[My Site]]></description><link>https://www.kb.legal/neuigkeiten</link><generator>RSS for Node</generator><lastBuildDate>Mon, 03 Jun 2024 19:59:32 GMT</lastBuildDate><atom:link href="https://www.kb.legal/blog-feed.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title><![CDATA[Amtsenthebung des Testatmentsvollstreckers]]></title><description><![CDATA[Amtsenthebung des Testamentsvollstreckers Erblasser setzen Testamentsvollstrecker ein, damit der Nachlass in ihrem Sinne verwaltet oder...]]></description><link>https://www.kb.legal/post/amtsenthebung-des-testatmentsvollstreckers</link><guid isPermaLink="false">6578a5c38d961b59aa0788ad</guid><pubDate>Tue, 12 Dec 2023 18:29:16 GMT</pubDate><enclosure url="https://static.wixstatic.com/media/ec9fa9_c8952844e43947418f4734a4c800d2e8~mv2.jpg/v1/fit/w_345,h_240,al_c,q_80/file.png" length="0" type="image/png"/><dc:creator>bullinger</dc:creator><content:encoded><![CDATA[<p><br /></p>
<figure><img src="https://static.wixstatic.com/media/50b93d_946c3b5818734b26b10b528aa2b84d4f~mv2.jpg/v1/fit/w_1000,h_1000,al_c,q_80/file.png"></figure>
<p> </p>
<p style="text-align: center;"><u><strong>Amtsenthebung des Testamentsvollstreckers</strong></u></p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>
<p> Erblasser setzen Testamentsvollstrecker ein, damit der Nachlass in ihrem Sinne verwaltet oder geteilt wird oder um Streit zwischen den Erben zu vermeiden. Was aber tut man als Erbe bei Streit mit dem Testamentsvollstrecker?</p>
<p> </p>
<p>Schadensersatzansprüche gegen Testamentsvollstrecker sind möglich, aber erfahrungsgemäß schwer durchsetzbar. Bei Streit kann es sinnvoller sein, beim Nachlassgericht Entlassung des Testamentsvollstreckers zu beantragen.</p>
<p> </p>
<p>Auf Antrag kann das Nachlassgericht Testamentsvollstrecker entlassen, wenn eine grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur Geschäftsführung vorliegt und dadurch die Rechte der Erben gefährdet werden.</p>
<p> </p>
<p>Unklare Vermögensverschiebungen, Untreue oder Unterschlagungen sind klassische Pflichtverletzungen. Unfähigkeit ist gegeben, wenn der Testamentsvollstrecker wegen Krankheit, Abwesenheit oder Haft sein Amt nicht ausüben kann. Ebenso liegt Unfähigkeit vor, wenn dem Testamentsvollstrecker die fachliche Eignung oder der Wille zur pflichtgemäßen Amtsausübung fehlen. Schließlich können gewichtige Bedenken an der Redlichkeit und Zuverlässigkeit des Testamentsvollstreckers zu seiner Entlassung führen.</p>
<p> </p>
<p>Können schwerwiegende rechtliche oder betriebswirtschaftliche Fehler oder Verstöße gegen die Interessen der Erben überzeugend dargestellt und mit Beweisen unterlegt werden, spricht das für eine Amtsenthebung des Testamentsvollstreckers.</p>
<p> </p>
<p>Bei seiner Entscheidung wägt das Nachlassgericht ab zwischen den Interessen der Erben und den Vorgaben des Erblassers. Besteht Streit zwischen den Erben, muss das Gericht dies bei der Entscheidung über den Entlassungsantrag einzelner Erben berücksichtigen. Dem Gericht steht ein weiter Ermessenspielraum zu – auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes muss der Testamentsvollstrecker nicht entlassen werden.</p>
<p> </p>
<p>Erben können vom Testamentsvollstrecker Auskunft und Rechenschaft verlangen. Werden dabei Fehler festgestellt oder kann man Verstöße gegen die Interessen der Erben oder des Erblassers belegen, so spricht das für eine Entlassung.</p>
<p> </p>
<p>Gegen die Entlassung spricht, wenn Erben Pflichtverletzungen des Testamentsvollstreckers über einen längeren Zeitraum nicht rügen oder sich daran beteiligen. Auch mangelnde Kooperation der Erben kann nachteilig sein. Gründe, die der Erblasser bei der Benennung des Testamentsvollstreckers kannte, rechtfertigen u.U. keine Entlassung. Zudem spielen wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle: Ist die Testamentsvollstreckung bis auf Kleinigkeiten ohne wirtschaftliche Bedeutung erledigt, wird das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker eher nicht entlassen.</p>
<p> </p>
<p>Wurde der Testamentsvollstrecker vorzeitig seines Amtes enthoben, kann unter gewissen Voraussetzungen sein Honorar gekürzt werden.</p>
<p> </p>
<p> </p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Sie haben Fragen zu diesem Thema? Rufen Sie mich gerne an.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Herzliche Grüße, </p>
<p style="text-align: justify;">Dr. Hans-Martin Käser</p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>]]></content:encoded></item><item><title><![CDATA[Verkauf gegen Wohnungsrecht?]]></title><description><![CDATA[Verkauf gegen Wohnungsrecht Wenn ältere Menschen Liquidität für den Lebensabend benötigen, kann es eine Lösung sein, die Immobilie gegen...]]></description><link>https://www.kb.legal/post/verkauf-gegen-wohnungsrecht-1</link><guid isPermaLink="false">656ca909f59083e73761ae30</guid><pubDate>Sun, 03 Dec 2023 16:40:35 GMT</pubDate><enclosure url="https://static.wixstatic.com/media/ec9fa9_c8952844e43947418f4734a4c800d2e8~mv2.jpg/v1/fit/w_345,h_240,al_c,q_80/file.png" length="0" type="image/png"/><dc:creator>bullinger</dc:creator><content:encoded><![CDATA[<p><br /></p>
<figure><img src="https://static.wixstatic.com/media/ec9fa9_c8952844e43947418f4734a4c800d2e8~mv2.jpg/v1/fit/w_345,h_240,al_c,q_80/file.png"></figure>
<p> </p>
<p style="text-align: center;"><u><strong>Verkauf gegen Wohnungsrecht</strong></u></p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Wenn ältere Menschen Liquidität für den Lebensabend benötigen, kann es eine Lösung sein, die Immobilie gegen Wohnungsrecht nebst Einmalzahlung oder Leibrente zu verkaufen, weil man so in der gewohnten Umgebung bleiben kann.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Ein Wohnungsrecht kann durch Eintragung im Grundbuch gesichert und die Eigentumsumschreibung auf den Käufer von der Leistung der Einmalzahlung abhängig gemacht werden. Es kann auch eine Einmalzahlung in eine Lebensversicherung gegen Zahlung einer lebenslänglichen Rente erfolgen. Eine Leibrente wird durch Rentenreallast im Grundbuch gesichert.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Für Käufer bietet dies die Möglichkeit des Immobilienerwerbs mit geringerem Kapitaleinsatz, weil der kapitalisierte Wert des Wohnungsrechts vom Kaufpreis abgezogen wird. Bei Zahlung einer Leibrente kann eine Fremdfinanzierung entbehrlich werden, wenn sie anstelle von Zins- und Tilgungsleistungen aus dem laufenden Einkommen bestritten werden kann.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Braucht der Käufer Fremdmittel, verlangen Gläubiger die Absicherung durch Grundpfandrechte im Grundbuch. Diese müssen im Rang nach dem Wohnungsrecht eingetragen werden, weil der Verkäufer sonst das Wohnungsrecht verliert, wenn Gläubiger des Käufers die Immobilie versteigern. Es lässt sich argumentieren, dass der kapitalisierte Wert des Wohnungsrechts einen Teil des Kaufpreises ersetzt, den der Käufer nicht finanzieren muss.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Kommt der Käufer mit der Leibrente in Verzug, kann es mehr als ein Jahr dauern, bis Zwangsvollstreckungsmaßnahmen greifen. Dieses Risiko kann man durch Vereinbarung eines Rücktrittsrechts vermeiden, das durch Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert wird, so dass die Immobilie an den Verkäufer zurückfällt. Für diesen Fall ist weiter zu regeln, dass die bisherigen Leistungen des Käufers verfallen, weil sie im Zweifel verbraucht sind. </p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Ein Wohnungsrecht erlischt, wenn das Gebäude zerstört oder unbewohnbar wird. Der Käufer muss daher zum Wiederaufbau und zur Neubestellung eines Wohnrechts am neuen Gebäude verpflichtet werden. Diese Verpflichtung kann durch Vormerkung im Grundbuch gesichert werden. Zur Absicherung muss der Käufer eine Elementarschadensversicherung aufrechterhalten, die den Wiederherstellungsaufwand deckt. Soweit möglich, sollte die Versicherungsleistung sicherungshalber an den Verkäufer abgetreten werden, um zu gewährleisten, dass sie zum Wiederaufbau verwendet wird.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich darf die Ausübung des Wohnungsrechts nicht Dritten überlassen werden. Es muss daher eine Regelung getroffen werden, wie zu verfahren ist, wenn der Verkäufer die Wohnung nicht mehr nutzen kann, weil er z.B. in ein Heim umziehen muss. Man kann Fremdvermietung erlauben oder die Restnutzungszeit kapitalisieren und abfinden.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Sie haben Fragen zu diesem Thema? Rufen Sie mich gerne an.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Herzliche Grüße, </p>
<p style="text-align: justify;">Dr. Hans-Martin Käser</p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>]]></content:encoded></item><item><title><![CDATA[Erbrecht und Banken]]></title><description><![CDATA[Erbrecht und Banken Wie können sich Erbe oder Testamentsvollstrecker gegenüber einer Bank legitimieren? Am einfachsten und schnellsten...]]></description><link>https://www.kb.legal/post/neuer-beitrag-dezember-2023</link><guid isPermaLink="false">656ca99205e8a38bc9a10e89</guid><pubDate>Sun, 03 Dec 2023 16:21:42 GMT</pubDate><enclosure url="https://static.wixstatic.com/media/ec9fa9_c8952844e43947418f4734a4c800d2e8~mv2.jpg/v1/fit/w_345,h_240,al_c,q_80/file.png" length="0" type="image/png"/><dc:creator>bullinger</dc:creator><content:encoded><![CDATA[<p><br /></p>
<figure><img src="https://static.wixstatic.com/media/ec9fa9_c8952844e43947418f4734a4c800d2e8~mv2.jpg/v1/fit/w_345,h_240,al_c,q_80/file.png"></figure>
<p><u><strong>Erbrecht und Banken</strong></u></p>
<p><br /></p>
<p><strong>Wie können sich Erbe oder Testamentsvollstrecker gegenüber einer Bank legitimieren?</strong></p>
<p><br /></p>
<p>Am einfachsten und schnellsten geschieht dies durch eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt. Die Bank muss Verfügungen aufgrund einer solchen Vollmacht vornehmen, ansonsten macht sie sich schadensersatzpflichtig. Ausnahmen gelten nur, wenn die Vollmacht widerrufen ist oder wenn es Anhaltspunkte für die Ungültigkeit gibt, z.B. weil der Vollmachtgeber geschäftsunfähig war. Im Gegensatz zur Meinung vieler Banken gibt es keinen guten Glauben an die Gültigkeit einer Vollmacht. Das Risiko von Verfügungen aufgrund einer ungültigen Vollmacht trägt die Bank.</p>
<p><br /></p>
<p>Der Erbe oder ein Testamentsvollstrecker kann sich gegenüber der Bank auch durch einen Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis legitimieren.</p>
<p>Beides ist kostspielig und erfordert längere Zeit.</p>
<p><br /></p>
<p>Es ist jedoch möglich, sich durch ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts gegenüber der Bank zu legitimieren, wenn die Erbfolge eindeutig geregelt ist oder wenn der Testamentsvollstrecker konkret benannt ist und sein Amt gegenüber dem Nachlassgericht angenommen hat.</p>
<p><br /></p>
<p>Verlangt die Bank trotzdem einen Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis, macht sie sich schadensersatzpflichtig. Die Bank muss dann mindestens die Kosten des Erbscheins oder des Testamentsvollstreckerzeugnisses erstatten. Die Bank muss auch den weiteren Schaden erstatten, der entsteht, wenn z.B. ein Aktiendepot kontinuierlich an Wert verliert und der Erbe nicht rechtzeitig verfügen kann.</p>
<p><br /></p>
<p>Pflichtteilsberichtigte haben gegenüber dem Erben einen Auskunftsanspruch. Es besteht jedoch keine Belegpflicht. Der Pflichtteilsberechtigte kann weder von der Bank noch von dem Erben Kontoauszüge verlangen.</p>
<p><br /></p>
<p>Für die Frage, ob der Verstorbene pflichtteilsrelevanten Schenkungen unternommen hat, ist die Vorlage von Kontoauszügen von besonderer Bedeutung. Nach der Rechtsprechung kann der Pflichtteilsberechtigte zur Vorlage von Kontoauszügen gelangen, in dem er ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt. Der Notar kann die Kontoauszüge der letzten zehn Jahre sichten und auf Auffälligkeiten prüfen. Der Erbe ist verpflichtet, gegenüber der Bank seine Zustimmung zur Einholung der Kontoauszüge durch den Notar zu erteilen. Verweigert der Erbe die Zustimmung, kann sie durch ein Urteil ersetzt werden.</p>
<p><br /></p>
<p>Sie haben Fragen zu diesem Thema?  Rufen Sie mich gerne an. </p>
<p><br /></p>
<p>Herzliche Grüße, </p>
<p>Dr. Hans-Martin Käser</p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>]]></content:encoded></item><item><title><![CDATA[Auskunfts- und Rechenschaftspflichten des Generalbevollmächtigten]]></title><description><![CDATA[Auskunfts- und Rechenschaftspflichten des Generalbevollmächtigten Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt für das Rechtsverhältnis...]]></description><link>https://www.kb.legal/post/auskunfts-und-rechenschaftspflichten-des-generalbevollm%C3%A4chtigten</link><guid isPermaLink="false">624ff662adaf5a824670ef49</guid><pubDate>Fri, 08 Apr 2022 08:46:48 GMT</pubDate><enclosure url="https://static.wixstatic.com/media/ec9fa9_c8952844e43947418f4734a4c800d2e8~mv2.jpg/v1/fit/w_345,h_240,al_c,q_80/file.png" length="0" type="image/png"/><dc:creator>bullinger</dc:creator><content:encoded><![CDATA[<p><br /></p>
<figure><img src="https://static.wixstatic.com/media/ec9fa9_c8952844e43947418f4734a4c800d2e8~mv2.jpg/v1/fit/w_345,h_240,al_c,q_80/file.png"></figure>
<p>Auskunfts- und Rechenschaftspflichten des Generalbevollmächtigten</p>
<p><br /></p>
<p>Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt für das Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer Auftragsrecht nach den §§ 662 ff. BGB. Demnach hat der Bevollmächtigte gemäß § 666 BGB dem Vollmachtgeber Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen über seine Tätigkeit. Zur Rechnungslegung gehört die Vorlage von Belegen. Das Recht, Auskunft und Rechenschaft zu verlangen, geht mit dem Tod des Vollmachtgebers auf die Erben über.</p>
<p><br /></p>
<p>Es kommt regelmäßig vor, dass der Bevollmächtigte nach jahrelanger Tätigkeit für den Vollmachtgeber nach dessen Tod auf einmal von den Miterben aufgefordert wird, über die gesamte Tätigkeit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. Das ist oft nicht mehr möglich, weil der Bevollmächtigte auf die bisherige Handhabung des Vollmachtgebers vertraut hat. Ein Rechtsstreit ist dann kaum mehr zu vermeiden. Das Risiko eines solchen Rechtsstreits kann potenzielle Bevollmächtigte abschrecken.</p>
<p><br /></p>
<p>Der Vollmachtgeber sollte sich daher gut überlegen, wie er die Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Bevollmächtigten ausgestaltet. Nach der Rechtsprechung soll der Bevollmächtigte dann nicht auskunfts- und rechenschaftspflichtig sein, wenn der Rechtsgrund für die Erteilung der Vollmacht nicht Auftragsrecht ist sondern ein besonderes persönliches Nähe- und Vertrauensverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Vollmachtnehmer vorliegt. Dieses besondere Vertrauens- und Näheverhältnis muss spätestens im Konfliktfall konkret dargelegt werden können. Es macht daher Sinn, bereits in der Vollmachtsurkunde Ausführungen dazu zu treffen.</p>
<p><br /></p>
<p>Für die Abgrenzung zwischen Auftragsrecht und einem besonderen persönlichen Nähe- und Vertrauensverhältnis kommt es nach der Rechtsprechung insbesondere auf die Regelmäßigkeit der Ausführung, der wirtschaftlichen Bedeutung und der Förmlichkeit der Vollmachtserteilung an. Bei einer umfassenden notariellen Generalvollmacht ist ein fehlendes Auftragsrecht daher schwerer zu begründen, als bei einer bloßen Kontovollmacht über ein Bankkonto.</p>
<p><br /></p>
<p>Der Vollmachtgeber kann den Bevollmächtigten vor den späteren Erben schützen, indem er bereits im Voraus auf Auskunft und Rechenschaft verzichtet. Damit nimmt er sich jedoch selbst die Möglichkeit, Auskunft und Rechenschaft vom Bevollmächtigten zu verlangen. Dass ist häufig nicht gewünscht. Der Vollmachtgeber kann es daher stattdessen bei der Gesetzeslage belassen und dem Bevollmächtigten lediglich in bestimmten Zeitabschnitten Entlastung erteilen. Der Vollmachtgeber kann zudem, wenn ihm der Bevollmächtigte Auskunft und Rechenschaft erteilt, die Erteilung der Auskunft und Rechnungslegung bestätigen. Der Bevollmächtigte kann sich dann gegen Auskunfts- und Rechenschaftsverlangen der Erben mit dem Einwand der Erfüllung verteidigen. Der Bevollmächtigte trägt jedoch die volle Beweislast für eine bereits erteilte Auskunft und Rechenschaft. Es empfiehlt sich daher, die Erfüllung schriftlich zu bestätigen.</p>
<p><br /></p>
<p>Der Vollmachtgeber kann zudem das Recht auf Auskunft und Rechenschaft als höchstpersönliches Recht vereinbaren. Das hat zur Folge, dass diese Rechte nicht vererbbar sind. Hierfür empfiehlt es sich, die entsprechende Vereinbarung in der Vollmacht selbst zu treffen.</p>
<p><br /></p>
<p>Durch den Schutz des Bevollmächtigten vor dem Drangsalieren durch Miterben kann sich die Bereitschaft erhöhen, eine Bevollmächtigung zu übernehmen.</p>
<p><br /></p>
<p>Sollten von Seiten der Erben begründete Zweifel an der ordnungsgemäßen Verwaltung durch den Bevollmächtigten bestehen, so besteht jedoch nach § 242 BGB auch nach Jahren noch eine Pflicht des Bevollmächtigten zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung. Dies gilt nach der Rechtsprechung selbst dann, wenn die oben dargestellten Instrumente zur Einschränkung vereinbart wurden. Im Ergebnis kann es daher notwendig werden, im Nachhinein nochmals Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. Es empfiehlt sich, die Bevollmächtigten hierauf hinzuweisen, damit zumindest die Belege gesammelt und aufbewahrt werden, die für eine Auskunft und Rechenschaft später notwendig werden würden.</p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>]]></content:encoded></item><item><title><![CDATA[Risikomanagement des Vermieters]]></title><description><![CDATA[Den Vermieter treffen zahlreiche Organisations- und Sorgfaltspflichten, deren Verletzung im Schadensfall zum Verlust des...]]></description><link>https://www.kb.legal/post/risikomanagement-des-vermieters</link><guid isPermaLink="false">624be9f1b7f2a4887447332b</guid><pubDate>Tue, 05 Apr 2022 07:04:47 GMT</pubDate><enclosure url="https://static.wixstatic.com/media/ec9fa9_c8952844e43947418f4734a4c800d2e8~mv2.jpg/v1/fit/w_345,h_240,al_c,q_80/file.png" length="0" type="image/png"/><dc:creator>bullinger</dc:creator><content:encoded><![CDATA[<p><br /></p>
<figure><img src="https://static.wixstatic.com/media/ec9fa9_c8952844e43947418f4734a4c800d2e8~mv2.jpg/v1/fit/w_345,h_240,al_c,q_80/file.png"></figure>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Den Vermieter treffen zahlreiche Organisations- und Sorgfaltspflichten, deren Verletzung im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes in der Gebäude- und Haftpflichtversicherung, zur Schadensersatzpflicht gegenüber Geschädigten, zu behördlichen Nutzungsuntersagungen und Bußgeldern bis hin zur Strafbarkeit führen kann. Die Haftung kann auch die Verantwortlichen in Unternehmen persönlich treffen. Im Gewerbemietrecht sind die Risiken besonders vielfältig.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Den Vermieter trifft die Verkehrssicherungspflicht, d.h. er muss alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen treffen, damit niemand zu Schaden kommt. Dazu gehört die Einhaltung aller gesetzlicher und behördlicher Vorschriften, aller technischer Standards und Normen, unter anderem die Revision elektrischer Anlagen oder die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen. Ebenso haften der Eigentümer und der Verwalter von Mehrfamilienhäusern oder Bürogebäuden, wenn Fluchtwege verstellt werden.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Neben der Haftung für fremden Schaden und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Nach den Versicherungsbedingungen muss der Versicherungsnehmer alle relevanten gesetzlichen und technischen Standards einhalten. Der Eigentümer muss dem Versicherer jede Nutzungsänderung, jeden Umbau und jede Gefahrerhöhung anzeigen. Der Versicherungsschutz muss angepasst werden.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Ist eine nicht angezeigte Gefahrerhöhung oder sind nicht eingehaltene gesetzliche oder behördliche Vorschriften ursächlich für einen Schaden oder dessen Ausmaß, kann der Versicherer unabhängig vom Verschulden des Versicherungsnehmers seine Leistung ganz oder teilweise verweigern. Dies gilt selbst dann, wenn ein Mieter die Nutzung eigenmächtig ändert, z.B. wenn in Lagerräumen produziert oder wenn ein nicht vorgesehener Publikumsverkehr eröffnet wird.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Die Obliegenheiten des Vermieters erstrecken sich auf alle im Gebäude befindlichen Einrichtungen, also auch auf solche, auf die er keinen direkten Einfluss hat, weil sie dem Mieter gehören. Den Vermieter entlastet es nicht, wenn er sich gegenüber dem Mieter nicht durchsetzen kann. Aus diesem Grund empfehlen sich klare vertragliche Regelungen mit Kontroll- und Sanktionsrechten des Vermieters. Ebenso sollte der Vermieter regelmäßige Kontrollen unternehmen, ob der Mieter sich an die vereinbarte Nutzungsart hält oder ob gefahrerhöhende Nutzungsänderungen vorgenommen werden.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Die Verletzung von Organisationspflichten kann im Schadensfall zur Vernichtung bürgerlicher Existenzen und zur Strafbarkeit von Verantwortlichen führen. Es empfiehlt sich gerade bei Gewerbemietverhältnissen mit einem erfahrenen Anwalt und mit einem Versicherungsmakler zusammenzuarbeiten. Bei dem Versicherungsmakler sollten Ingenieure oder Personen mit technischem Sachverstand vorhanden sein, die über gesetzliche Vorschriften und technische Standards beraten können.</p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>]]></content:encoded></item><item><title><![CDATA[Verkauf gegen Wohnungsrecht]]></title><description><![CDATA[Verkauf gegen Wohnungsrecht Menschen werden älter und gelegentlich gibt es niemand, an den sie ihre Immobilie vererben wollen. Hier...]]></description><link>https://www.kb.legal/post/verkauf-gegen-wohnungsrecht</link><guid isPermaLink="false">624be8edb56ef4ee8849d7ef</guid><pubDate>Tue, 05 Apr 2022 07:01:02 GMT</pubDate><enclosure url="https://static.wixstatic.com/media/ec9fa9_c8952844e43947418f4734a4c800d2e8~mv2.jpg/v1/fit/w_345,h_240,al_c,q_80/file.png" length="0" type="image/png"/><dc:creator>bullinger</dc:creator><content:encoded><![CDATA[<p><br /></p>
<figure><img src="https://static.wixstatic.com/media/ec9fa9_c8952844e43947418f4734a4c800d2e8~mv2.jpg/v1/fit/w_345,h_240,al_c,q_80/file.png"></figure>
<p>Verkauf gegen Wohnungsrecht</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Menschen werden älter und gelegentlich gibt es niemand, an den sie ihre Immobilie vererben wollen. Hier bietet sich der Verkauf gegen Wohnungsrecht nebst Einmalzahlung oder Leibrente an, um sich Liquidität für den Lebensabend zu verschaffen, ohne die gewohnte Umgebung verlassen zu müssen.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Ein Wohnungsrecht kann durch Eintragung im Grundbuch gesichert werden und die Eigentumsumschreibung auf den Käufer sollte von der Leistung der Einmalzahlung abhängig gemacht werden. Es kann auch eine Einmalzahlung in eine Lebensversicherung gegen Zahlung einer lebenslänglichen Rente erfolgen. Eine Leibrente wird durch Rentenreallast im Grund-buch gesichert.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Für Käufer bietet sich die Möglichkeit des Immobilienerwerbs mit geringerem Kapitaleinsatz. Bei Zahlung einer Leibrente kann eine Fremdfinanzierung entbehrlich werden, wenn sie an-stelle von Zins- und Tilgungsleistungen aus dem laufenden Einkommen bestritten werden kann.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Braucht der Käufer Fremdmittel, verlangen Gläubiger die Absicherung durch Grundpfand-rechte im Grundbuch. Der Verkäufer sollte mit seinem Wohnungsrecht nicht im Rang hinter solche Grundpfandrechte zurücktreten, weil er sonst das Wohnungsrecht verliert, wenn Gläubiger des Käufers die Immobilie versteigern. Es lässt sich argumentieren, dass der kapitalisierte Wert des Wohnungsrechts einen Teil des Kaufpreises ersetzt, den der Käufer nicht finanzieren muss.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Bei Zahlungsverzug mit der Leibrente kann es länger als ein Jahr dauern, bis aus der Rentenreallast erfolgreich vollstreckt werden kann. Für einen solchen Fall kann für den Verkäufer ein Rücktrittsrecht vereinbart werden, das durch Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert wird. Dann fällt die Immobilie an den Verkäufer zurück. Es müsste geregelt werden, ob Leistungen des Käufers zurückgewährt werden. Im Zweifel wird das nicht möglich sein, weil Zahlungen verbraucht sind. Diese müssten dann zugunsten des Verkäufers verfallen.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Ein Wohnungsrecht erlischt, wenn das Gebäude zerstört oder unbewohnbar wird. Der Käufer muss daher zum Wiederaufbau und zur Neubestellung eines Wohnrechts am neuen Gebäude verpflichtet werden. Diese Verpflichtung kann durch Vormerkung im Grundbuch gesichert werden. Zur Absicherung muss der Käufer eine Elementarschadensversicherung aufrechterhal-ten, die den Wiederherstellungsaufwand deckt. Soweit möglich, sollte die Versicherungsleis-tung sicherungshalber an den Verkäufer abgetreten werden, um zu gewährleisten, dass sie zum Wiederaufbau verwendet wird.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich darf die Ausübung des Wohnungsrechts nicht Dritten überlassen werden. Es muss daher eine Regelung getroffen werden, wie zu verfahren ist, wenn der Verkäufer die Wohnung nicht mehr nutzen kann, weil er z.B. in ein Heim umziehen muss. Es wäre an die Erlaubnis zur Fremdvermietung oder an eine Abfindung der kapitalisierten Restnutzungszeit zu denken.</p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>]]></content:encoded></item><item><title><![CDATA[Die Einsamkeit überwinden - gemeinnützige Organisationen bedenken ]]></title><description><![CDATA[Ältere Menschen sind oft unfreiwillig einsam und so bleibt es nicht aus, dass sie sich mit dem Älterwerden und auch mit dem eigenen Tod...]]></description><link>https://www.kb.legal/post/die-einsamkeit-%C3%BCberwinden-gemeinn%C3%BCtzige-organisationen-bedenken</link><guid isPermaLink="false">624be89e33243d7b8cedd8f2</guid><pubDate>Tue, 05 Apr 2022 06:59:04 GMT</pubDate><enclosure url="https://static.wixstatic.com/media/50b93d_b3178333a7f74d6e859772a7e6ef510b~mv2.jpg/v1/fit/w_1000,h_1000,al_c,q_80/file.png" length="0" type="image/png"/><dc:creator>bullinger</dc:creator><content:encoded><![CDATA[<p><br /></p>
<figure><img src="https://static.wixstatic.com/media/50b93d_b3178333a7f74d6e859772a7e6ef510b~mv2.jpg/v1/fit/w_1000,h_1000,al_c,q_80/file.png"></figure>
<p style="text-align: justify;">Ältere Menschen sind oft unfreiwillig einsam und so bleibt es nicht aus, dass sie sich mit dem Älterwerden und auch mit dem eigenen Tod beschäftigen. Ältere Menschen ohne nahe Verwandte machen sich dabei häufig auch Sorgen, wer sich bei Bedarf um sie kümmern werde. Dieses ernste und bedrückende Thema gewinnt eine andere Bedeutung, wenn der Tod zu einem guten Zweck genutzt wird: Planen Sie jetzt, welcher Hilfsorganisation Sie in Ihrem Testament etwas zuwenden möchten und verbinden Sie dies mit einer Absicherung für sich selbst! </p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Sie können gemeinnützige Organisation mit Vermächtnissen bedenken oder als Erben einsetzen. Erben übernehmen auch Nachlassverbindlichkeiten, wie z.B. Bestattungskosten. Vermächtnisnehmer erhalten dagegen eine bestimmte Zuwendung aus dem Nachlass. Bei beiden Gestaltungen können Sie Ihre Zuwendung mit Auflagen versehen. Sie können z.B. vorschreiben, dass Ihre Zuwendung für bestimmte Projekte verwendet wird. </p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Die Suche nach der für Sie passenden Organisation bringt Sie in Kontakt mit anderen interessanten Menschen: Gemeinnützigen Organisationen stellen sich und ihre Arbeit gerne potentiellen Spendern vor, übersenden Flyer und laden zu aktuellen Veranstaltungen ein. Neben den allgemein bekannten caritativen kirchlichen Organisationen gibt es viele kleinere, gemeinnützige Vereinigungen, wie z.B.: (Kinder-) Hospize, Vereine zum Schutz gewaltbedrohter Kinder, Tafeln, Frauen- und Waisenhäuser, Tierschutzvereine, humanistische oder philosophische Vereinigungen, u.v.a.m. Die Zuwendung kommt in voller Höhe bei der gemeinnützigen Organisation an, da diese keine Erbschaftssteuer bezahlen muss.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Eine solche Zuwendung von Todes wegen kann auch bei relativ geringen Beträgen (ab ca. €1.000) viel Gutes bewirken, während die Gründung einer Stiftung mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Stiftungen sind deswegen nur bei sehr großen Vermögen sinnvoll. </p>
<p style="text-align: justify;">Sie können in Ihrem Testament im Einzelnen festlegen, wen Sie bedenken möchten oder Sie können Kriterien aufstellen, die für den Empfang erfüllt sein müssen und die Festlegung einem Testamentsvollstrecker überlassen. Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass die von Ihnen bestimmte Organisation die Zuwendung erhält und dass sie dort bestimmungsgemäß verwendet wird. Zudem können Sie festlegen, dass der Testamentsvollstrecker eine vergleichbare Vereinigung bestimmen muss, falls die im Testament bedachte Organisation zum Todeszeitpunkt nicht mehr existieren sollte. </p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Diese gute Tat kann für Sie zu Lebzeiten mit Vorteilen verbunden werden: Sie können mit dem späteren Testamentsvollstrecker vereinbaren, dass dieser für Sie all die Dinge regeln soll, bei denen Sie Regelungsbedarf haben. Sie können ihm Generalvollmacht erteilen, damit er für Sie als Vertreter handeln kann und besprechen, welche Entscheidungen Sie im Krankheitsfall zu treffen wünschen. Zudem gewinnen Sie über den Kontakt zu „Ihrer“ Organisation neue Bekannte und Anregungen. Auch Bestattung und Grabpflege können mit dem späteren Testamentsvollstrecker besprochen und geregelt werden. Auf diese Weise lassen sich für Sie wichtige lebzeitige Regelungen mit einer guten Tat verbinden! </p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>]]></content:encoded></item><item><title><![CDATA[...und es geht doch!]]></title><description><![CDATA[Wir bilden aus und stellen ein! Wir haben unsere Kanzlei 1996 mit dem Ziel gegründet, qualitativ hochwertige, erfolgreiche Arbeit mit...]]></description><link>https://www.kb.legal/post/und-es-geht-doch</link><guid isPermaLink="false">624be7f6b83a870dea427ce7</guid><pubDate>Tue, 05 Apr 2022 06:57:11 GMT</pubDate><enclosure url="https://static.wixstatic.com/media/50b93d_b3178333a7f74d6e859772a7e6ef510b~mv2.jpg/v1/fit/w_1000,h_1000,al_c,q_80/file.png" length="0" type="image/png"/><dc:creator>bullinger</dc:creator><content:encoded><![CDATA[<p><br /></p>
<figure><img src="https://static.wixstatic.com/media/50b93d_b3178333a7f74d6e859772a7e6ef510b~mv2.jpg/v1/fit/w_1000,h_1000,al_c,q_80/file.png"></figure>
<p>  </p>
<p>Wir bilden aus und stellen ein!</p>
<p><br /></p>
<p>Wir haben unsere Kanzlei 1996 mit dem Ziel gegründet, qualitativ hochwertige, erfolgreiche Arbeit mit Authentizität und humanistischer Grundhaltung zu vereinbaren.</p>
<p>Wir sind 4 Kollegen, die vorwiegend im Zivilrecht, Schwerpunkt Erbrecht, tätig sind. Unser Motto ist: „… und es geht doch!“. Wir begeistern uns für Erfolg in schwierigen Fällen und in schwierigen Zeiten. Dazu gehört auch ein hervorragendes Hygienekonzept, um die Gesundheit unserer Mandanten, Geschäftspartner und Mitarbeiter bestmöglich zu gewährleisten.</p>
<p>Der Erfolg gibt uns Recht und wir stellen Rechtsanwälte (m/w/d) und Sekretariatsmitarbeiter (m/w/d) ein und bieten weitere Ausbildungsplätze für Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) an. </p>
<p>Unsere Rechtsanwälte/-innen beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend und eigenverantwortlich, außergerichtlich und gerichtlich. Komplexe Sachverhalte werden im Team besprochen, um Lösungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Berufsanfänger werden von erfahrenen Kollegen angeleitet. </p>
<p>Unsere Sekretariatsmitarbeiter/-innen erledigen die gesamte Korrespondenz und Administration. Dabei stehen ihnen modernste Technik wie z.B. Spracherkennung und elektronische Akten, zur Verfügung. </p>
<p>Wir fördern den Nachwuchs und stellen Auszubildende zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten/-in ein. Dies ist auch für Abiturienten/-innen interessant: Dies gilt sowohl, wenn diese sich noch beruflich orientieren möchten, weil sie hier Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, die im weiteren beruflichen Lebensweg von Vorteil sind. Der Beruf bietet aber auch interessante Fortbildungsmöglichkeiten und vielfältige Entwicklungschancen – sei es Buchhaltung, sei es die Bearbeitung rechtlicher Angelegenheiten.</p>
<p>Unsere Mitarbeiter bilden sich ständig fort. Selbst unseren Auszubildenden bieten wir zusätzlich zur Berufsschule externe Fortbildungsveranstaltungen an. Wir wollen Begeisterung wecken.</p>
<p>Wir freuen uns auf Ihre qualifizierte Bewerbung an bullinger@kb.legal.</p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>
<p><br /></p>]]></content:encoded></item><item><title><![CDATA[Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Generalbevollmächtigten]]></title><description><![CDATA[Grundsätzlich gilt für das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem Auftragsrecht. Danach hat der Bevollmächtigte dem...]]></description><link>https://www.kb.legal/post/auskunfts-und-rechenschaftspflicht-des-generalbevollm%C3%A4chtigten</link><guid isPermaLink="false">6214cd3a909bda34775b787f</guid><pubDate>Tue, 22 Feb 2022 11:48:41 GMT</pubDate><enclosure url="https://static.wixstatic.com/media/ec9fa9_c8952844e43947418f4734a4c800d2e8~mv2.jpg/v1/fit/w_345,h_240,al_c,q_80/file.png" length="0" type="image/png"/><dc:creator>bullinger</dc:creator><content:encoded><![CDATA[<p><br /></p>
<figure><img src="https://static.wixstatic.com/media/ec9fa9_c8952844e43947418f4734a4c800d2e8~mv2.jpg/v1/fit/w_345,h_240,al_c,q_80/file.png"title="Dr. Hans-Martin Käser"></figure>
<p><br /></p>
<p><strong>Grundsätzlich gilt für das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem Auftragsrecht. Danach hat der Bevollmächtigte dem Vollmachtgeber gem. § 666 BGB Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. Nach § 667 BGB muss der Bevollmächtigte herausgeben, was er im Zusammenhang mit seiner Geschäftsbesorgung erlangt. Das Recht auf Auskunft, Rechenschaft und Herausgabe geht mit dem Tod des Vollmachtgebers auf die Erben über. Ein entsprechendes Verlangen der Erben muss erfüllt werden.</strong></p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer muss nicht zwingend Auftragsrecht gelten. Es ist auch möglich, dass ein besonderes persönliches Nähe- und Vertrauensverhältnis Rechtsgrundlage für die Vollmacht ist. Dann besteht keine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht. Dieses besondere Vertrauens- und Näheverhältnis muss im Konfliktfall dargelegt und bewiesen werden können, wenn es nicht in der Vollmachtsurkunde geregelt ist.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">In der Praxis kommen Fälle vor, in denen sich keine Regelung in der Vollmachtsurkunde findet. Dazu gibt es widersprüchliche Rechtsprechung, wann ein besonderes Vertrauens- und Näheverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer besteht. Bei einer umfassenden Generalvollmacht wird ein solches Vertrauens- und Näheverhältnis eher abgelehnt.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Der Vollmachtgeber kann das Recht auf Auskunft, Rechenschaft und Herausgabe als höchstpersönliches Recht festlegen, das mit seinem Tod endet, so dass der Bevollmächtigte vor Ansprüchen der Miterben geschützt ist. Eine solche Gestaltung sollte ebenfalls in der Vollmachtsurkunde selbst geregelt sein. Ein vollständiger Verzicht auf Auskunft und Rechenschaft ist dem Vollmachtgeber nicht zu empfehlen, weil er sonst selbst jede Kontrollmöglichkeit verliert. </p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Manche Gerichte anerkennen einen Verzicht auf das Auskunfts- und Rechenschaftsrecht des Vollmachtgebers, wenn der Vollmachtgeber zu Lebzeiten keine Auskunft und Rechenschaft verlangt hat. Ein solcher Verzicht kann aber nur angenommen werden, wenn der Vollmachtgeber voll geschäftsfähig war. Fälle, in denen von einer General- und Vorsorgevollmacht Gebrauch gemacht wird, sind jedoch gerade diejenigen, in denen die Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig sind.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Ein Bevollmächtigter kann sich auch darauf berufen, dass er dem Vollmachtgeber bereits umfassend Auskunft und Rechenschaft erteilt habe und damit der Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch durch Erfüllung erloschen und dass der Vollmachtgeber voll geschäftsfähig gewesen sei. Für eine solche Erfüllung trägt der Bevollmächtigte die Darlegungs- und Beweislast.</p>
<p><br /></p>
<p>Nach unserer Erfahrung besteht ein erheblicher Beratungsbedarf für Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer, um künftige Konflikte zu vermeiden.</p>
<p><br /></p>]]></content:encoded></item><item><title><![CDATA[Generalvollmacht und Betreuungsverfügung]]></title><description><![CDATA[Eine General- und Vorsorgevollmacht wird für den Fall empfohlen, dass jemand wegen fehlender Geschäftsfähigkeit  (z. B. wegen...]]></description><link>https://www.kb.legal/post/generalvollmacht-und-betreuungsverf%C3%BCgung</link><guid isPermaLink="false">6214ca4a3bc1f01da9104c21</guid><pubDate>Tue, 22 Feb 2022 11:43:22 GMT</pubDate><enclosure url="https://static.wixstatic.com/media/ec9fa9_c8952844e43947418f4734a4c800d2e8~mv2.jpg/v1/fit/w_345,h_240,al_c,q_80/file.png" length="0" type="image/png"/><dc:creator>bullinger</dc:creator><content:encoded><![CDATA[<p><br /></p>
<figure><img src="https://static.wixstatic.com/media/ec9fa9_c8952844e43947418f4734a4c800d2e8~mv2.jpg/v1/fit/w_345,h_240,al_c,q_80/file.png"title="Dr. Hans-Martin Käser"></figure>
<p><br /></p>
<p><strong>Eine General- und Vorsorgevollmacht wird für den Fall empfohlen, dass jemand wegen fehlender Geschäftsfähigkeit  (z. B. wegen Schlaganfalls oder Demenz) nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu erledigen.</strong></p>
<p><br /></p>
<p>Geschäftsunfähigkeit wird von den Gerichten schon bei geringen Beeinträchtigungen</p>
<p>angenommen. An die Geschäftsfähigkeit eines 85-Jährigen werden keine minderen Anforderungen gestellt, als bei einem Fünfzigjährigen.</p>
<p><br /></p>
<p>Die Fähigkeit, seinen Willen klar und mit Nachdruck zu äußern, reicht nicht. Hierzu</p>
<p>sind schon kleine Kinder in der Lage.</p>
<p><br /></p>
<p>Die Rechtsprechung fordert die Fähigkeit, Willensentschlüsse auf der Basis</p>
<p>einer dem allgemeinen Verkehrsverständnis entsprechenden Würdigung der Lebensverhältnisse zu fassen, d. h. sich ein klares und ungestörtes Urteil über eigene</p>
<p>Handlungen, ihre Gründe und ihre Konsequenzen zu bilden. Zudem muss</p>
<p>die Willensbildung unbeeinflusst von krankhaften Empfindungen, Gedanken und ohne Beeinflussung Dritter erfolgen. Das setzt voraus, sich an Sachverhalte zu erinnern, Informationen aufzunehmen, Zusammenhänge zu erfassen und Abwägungen selbst vorzunehmen.</p>
<p><br /></p>
<p>Das Bayrische Oberste Landesgericht hat schon 1979 festgestellt, dass es der allgemeinen Erfahrung und wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht, dass an Demenz erkrankte Personen, wenn sie ansonsten gesund sind und eine gute Fassade haben, sogar bei</p>
<p>Notaren einen „normalen“ Eindruck machen können. </p>
<p><br /></p>
<p>Viele Betroffene sehen die Gefahr des Missbrauchs einer solchen Vollmacht oder das Risiko, dass ihre Geschäftsfähigkeit in Frage stehen könnte. Sicherungsmöglichkeiten, wie z.B. das</p>
<p>Vieraugenprinzip haben auch Nachteile. Zudem besteht das Risiko der Unwirksamkeit wegen angeblich fehlender Geschäftsfähigkeit.</p>
<p><br /></p>
<p>Eine Alternative zur Generalvollmacht kann eine Betreuungsverfügung sein. In einer solchen Verfügung kann der Betroffene für das Betreuungsgericht bindend eine bestimmte Person als Betreuer vorschlagen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein bestimmter Betreuer</p>
<p>im Vorsorgefall, aber auch nicht vorher bestellt wird. </p>
<p><br /></p>
<p>Der Betreuer unterliegt gerichtlicher Kontrolle und muss Rechenschaft legen. Der Betroffene kann in der Betreuungsverfügung für den Betreuer bindende Vorgaben zur Vermögens- und Personensorge machen und alles regeln, was Gegenstand einer Patientenverfügung sein kann.</p>
<p><br /></p>
<p>Eine Betreuungsverfügung ist auch dann wirksam, wenn an der Geschäftsfähigkeit</p>
<p>Zweifel bestehen. Der Betroffene kann seine Verhältnisse auch dann noch regeln, wenn er wenigstens zu einem Mindestmaß an natürlicher Willensbildung und -äußerung in der Lage ist.</p>
<p><br /></p>]]></content:encoded></item><item><title><![CDATA[Zu heiß im Büro!]]></title><description><![CDATA[Die Sonne scheint, das Freibad ruft – stattdessen schwitzt man bei der Arbeit. Das kostenlose Saunagefühl ist nicht nur unangenehm,...]]></description><link>https://www.kb.legal/post/zu-hei%C3%9F-im-b%C3%BCro</link><guid isPermaLink="false">6214c3f3d3171bdaecd4498e</guid><pubDate>Tue, 22 Feb 2022 11:09:26 GMT</pubDate><enclosure url="https://static.wixstatic.com/media/50b93d_b3178333a7f74d6e859772a7e6ef510b~mv2.jpg/v1/fit/w_1000,h_1000,al_c,q_80/file.png" length="0" type="image/png"/><dc:creator>bullinger</dc:creator><content:encoded><![CDATA[<p><br /></p>
<figure><img src="https://static.wixstatic.com/media/50b93d_b3178333a7f74d6e859772a7e6ef510b~mv2.jpg/v1/fit/w_1000,h_1000,al_c,q_80/file.png"title="Dr. Alexandra Bullinger"></figure>
<p><br /></p>
<p>Die Sonne scheint, das Freibad ruft – stattdessen schwitzt man bei der Arbeit. Das kostenlose Saunagefühl ist nicht nur unangenehm, sondern rechtswidrig: </p>
<p>  </p>
<p>Die Arbeitsschutzregeln sehen vor, dass die Raumtemperatur in Büros 26°C nicht übersteigen soll. Führt die Sonneneinstrahlung dazu, dass die Temperatur über 26°C steigt, sind die Fenster mit geeignetem Sonnenschutz auszustatten. </p>
<p><br /></p>
<p>Liegt die <em>Außen</em>temperatur über 26°C, kann ein solcher Sonnenschutz oft nicht verhindern, dass es im Büro immer wärmer wird. Übersteigt die <em>Innen</em>temperatur 26°C, soll der Arbeitgeber weitere Maßnahmen ergreifen; über 30°C ist er dazu verpflichtet. </p>
<p><br /></p>
<p>Als erstes muss der Arbeitgeber technische Maßnahmen ergreifen, wie z.B. Außenjalousien, reflektierende Folien, Klimaanlage. Ist es dennoch zu warm, muss die Organisation geändert werden, z.B. durch nächtliches Lüften, Lockerung der Kleidungsvorschriften, zusätzliche Pausen, Änderung der Arbeitszeit. </p>
<p><br /></p>
<p>Klettert das Thermometer an der Arbeitsstelle über 35°C, darf in diesem Raum ohne Schutzmaßnahmen nicht mehr gearbeitet werden! </p>
<p><br /></p>
<p>Der Betriebsrat kann bei der Raumtemperatur von sich aus tätig werden und eine Betriebsvereinbarung verlangen, da der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter der Mitbestimmung unterliegt. </p>
<p><br /></p>
<p>Gewerbemieträume sind nur dann mangelfrei und in vertragsgemäßem Zustand, wenn sie so beschaffen sind, dass die Regeln der Arbeitsschutzgesetze eingehalten sind, auch im Hinblick auf die Raumtemperatur! Soweit Arbeitgeber daher Gewerberäume angemietet haben, können sie bei Übersteigen der 26°C-Grenze die Miete mindern und vom Vermieter verlangen, dass dieser geeignete Baumaßnahmen ergreift, um die Überhitzung zu verhindern. </p>
<p><br /></p>
<p>Kann der Vermieter Kenntnis des Mieters einwenden, riskiert der Arbeitgeber, dass er die Kosten selbst tragen muss: Wer sehendes Auges ein Büro mit Dachflächenfenstern ohne Klimatisierung anmietet, kann nach Ansicht einiger Gerichte keine Rechte gegen den Vermieter wegen Überschreitens der 26°C-Grenze geltend machen. Vermietern und Mietern ist daher zu raten, dass sie im Mietvertrag eine ausdrückliche Vereinbarung über die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen bzw. die Kostentragung treffen. </p>]]></content:encoded></item><item><title><![CDATA[Haftung des Architekten für Baukostenüberschreitung]]></title><description><![CDATA[Der Architekt ist bereits im frühen Planungsstadium verpflichtet, eine möglichst exakte Baukostenkontrolle auszuüben. Er muss dem...]]></description><link>https://www.kb.legal/post/haftung-des-architekten-f%C3%BCr-baukosten%C3%BCberschreitung</link><guid isPermaLink="false">6214c1f0909bda34775b74ea</guid><pubDate>Tue, 22 Feb 2022 10:59:38 GMT</pubDate><enclosure url="https://static.wixstatic.com/media/ec9fa9_c8952844e43947418f4734a4c800d2e8~mv2.jpg/v1/fit/w_345,h_240,al_c,q_80/file.png" length="0" type="image/png"/><dc:creator>bullinger</dc:creator><content:encoded><![CDATA[<p><br /></p>
<figure><img src="https://static.wixstatic.com/media/ec9fa9_c8952844e43947418f4734a4c800d2e8~mv2.jpg/v1/fit/w_345,h_240,al_c,q_80/file.png"title="Dr. Hans-Martin Käser"></figure>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Der Architekt ist bereits im frühen Planungsstadium verpflichtet, eine möglichst exakte Baukostenkontrolle auszuüben. Er muss dem Bauherrn mit der Planungsgrundlage eine Kosteneinschätzung zur Zustimmung vorlegen. Er ist zu einer rechtzeitigen und fortlaufenden Unterrichtung des Bauherrn über die tatsächliche Höhe der Baukosten verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Bauherr den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Hält der Architekt die Vorgabe einer Baukostenobergrenze nicht ein, obwohl dies möglich ist, ist sein Werk mangelhaft. Dabei kann es genügen, wenn der Bauherr eine Baukostenobergrenze nennt und der Architekt nicht widerspricht. Nach der Rechtsprechung steht dem Architekten ein Toleranzrahmen zu. Weist der Bauherr zu Beginn auf begrenzte Mittel hin, ist für einen Toleranzrahmen kein Raum. Beruht die Baukostenüberschreitung dagegen auf nachträglichen Änderungswünschen des Bauherrn, fehlt es an einer Pflichtverletzung des Architekten.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Hat der Architekt die Baukostenüberschreitung zu vertreten, haftet er, wenn diese für einen Schaden des Bauherrn kausal wurde. Führt die Baukostenüberschreitung zu einer korrespondierenden Wertsteigerung des Objekts, fehlt es an einem Schaden. Es bleiben dann eventuell nur erhöhte Finanzierungskosten als Schaden. Schließlich muss der Bauherr beweisen, dass er das Bauvorhaben oder die kostenauslösenden Maßnahmen nicht unternommen hätte, wenn er rechtzeitig und richtig informiert worden wäre.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Bauherren und Kapitalanleger versuchen vermehrt Baukostengarantieerklärungen zu vereinbaren. Dann haftet der Architekt in voller Höhe ohne Verschulden und ohne einwenden zu können, dass der Baukostenüberschreitung ein höherer Wert des Bauwerks gegenübersteht.</p>
<p><br /></p>
<p style="text-align: justify;">Bauherren ist zu empfehlen, bei Auftragserteilung Baukosten und Ausbaustandards schriftlich mit dem Architekten zu klären und sich nicht auf baubegleitende Planung und Kostenfortschreibung<span style="color: #ff0000;"> </span>einzulassen.</p>]]></content:encoded></item></channel></rss>