Dr. Käser & Dr. Bullinger Stuttgart
Erbrecht
Erbrecht
Welche Arten gibt es meinen letzten Willen zu bekunden? Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag, wie kann ich diesen einrichten und kann ich ihn widerrufen? Was muss so ein Vertrag überhaupt beinhalten und wie vermeide ich Fehler beim Inhalt?
Bei all diesen erbrechtlichen Fragestellungen besitzt unsere Kanzlei herausragende Kompetenz und jahrzehntelange Erfahrung. Wir beraten und vertreten Sie gerne bei allen erbrechtlichen Fragen, insbesondere bei:
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Gestaltung und Planung Ihrer Nachfolge,
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Schenkung und vorweggenommener Erbfolge,
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Erbschaftsteuerlich optimierte Gestaltung,
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Erbschaftssteuervermeidung auch posthum,
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Generalvollmacht und individuelle Patientenverfügung,
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individuelle Gestaltung von Testament, Erbvertrag, Vermächtnis,
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Strategien zur Pflichtteilsvermeidung
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Erbteilung, Erbteilungsklage, Teilungsversteigerung
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Auseinandersetzung des Nachlasses, auch durch Versteigerung und Klage
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Testamentsvollstreckung
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Ausschlagung von Erbteilen
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Anfechtung von Testamenten, Erbverträgen und Grundstücksgeschäften wegen fehlender Geschäfts-und Testierfähigkeit,
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Pflichtteilsrecht - Geltendmachung und Abwehr,
Zudem verfügen wir über besondere Kenntnisse und jahrelange Erfahrung im Bereich posthumer Feststellung der Geschäftsunfähigkeit und Testierunfähigkeit, was häufig zur erfolgreichen Feststellung der Nichtigkeit von Testamenten, Erbverträgen oder Grundstücksgeschäften führt.
Hierzu gibt es zahlreiche und regelmäßige Veröffentlichungen von uns in der Stuttgarter Presse.
Ihre Ansprechpartner
info@kanzlei-kb.del | Tel.: 0711 23 999 0
Rechtsanwalt Dr. Hans-Martin Käser berät seit mehr als 30 Jahren Firmen und Privatpersonen bei Nachfolgefragen.
Er war vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt württembergischer Notariatsassessor. Diese doppelte Qualifikation kommt unseren Mandanten gerade bei erbrechtlichen Gestaltungen zugute.
info@kanzlei-kb.de | Tel.: 0711 23 999 0
Rechtsanwältin Andrea Kaufmann ist seit 2013 in der Kanzlei als Rechtsanwältin tätig.
Seit 2015 ist sie Fachanwältin für Erbrecht und berät unsere Mandanten bei den Themen Erben, Vererben und Schenken.
Unseren Mandanten profitieren von ihrer umfassenden Erfahrung bei der Gestaltung von Testamenten und
Erbverträgen, Testamentsvollstreckung und Pflichtteilsfragen.